Zwischen
Barbara Illenschitz,
Friedrich-von-Walchen-Strasse 29,
5020 Salzburg, Österreich
als Züchter und Verkäufer
und
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als Käufer
über den English Springer Spaniel
Winterwater Creek’s ...…..…………………………
§ 1 Beschreibung des Welpen
Geschlecht :
Rüde/Hündin
Wurf Tag : …………..
Zuchtbuchnummer : ÖHZB ............
Mikro-Chip-Nr.: .......................
Mutter des Welpen : ………………………………..………………………………….
Vater des Welpen : ……………………..…………………………………………….
Wurfabnahme am: ………………………..…………………………………………..
durch einen Vertreter des
Österreichischen Jagdspanielklubs
Tierärztliche Untersuchung des Welpen
am: ………………………………..
durch: …………………………………………………………………………….……………
Dieser Welpe stammt aus eigener Zucht,
er wurde sorgsam, liebevoll und gewissenhaft aufgezogen, die Paarung der
Elterntiere erfolgte mit der Zielsetzung, möglichst gute und gesunde Welpen,
dem FCI-Standard (http://www.fci.be) entsprechend, zu züchten.
§ 2 Haltung des Hundes
Der Käufer verpflichtet sich, den
erworbenen Hund artgerecht und rassegemäß zu halten. Hierzu ist regelmäßiger
Kontakt sowohl zu Menschen als auch zu anderen Hunden und ausreichende
körperliche und geistige Beschäftigung erforderlich. Eine ausschließliche
Zwingerhaltung kann nicht als artgerecht angesehen werden.
§ 3 Zuchtverwendung
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund
ausschließlich im Rahmen der Zuchtbestimmungen des Österreichischen
Jagdspanielklubs oder eines anderen von der FCI anerkannten Zuchtvereins
als Deckrüde oder Zuchthündin zu verwenden.
Hierzu sind die jeweils gültigen
Zuchtzulassungsbestimmungen der Vereine zu beachten.
§ 4 Rückkaufsrecht
Der Verkäufer/Züchter behält sich
ausdrücklich das Recht auf Rückkauf des Hundes für folgende Fälle vor:
a) bei
schwerwiegenden Verstößen des Käufers gegen die in diesem Vertrag
getroffenen Vereinbarungen,
b) bei
tierschutzwidriger Haltung oder Ausbildung des Hundes,
c) bei Weitergabe des Hundes an Dritte
sowohl durch Verkauf, Schenkung, Verpachtung u.Ä. als auch bei geplanter
Tötung des Hundes.
Der Käufer verpflichtet sich, den
Verkäufer/Züchter rechtzeitig über eine geplante Weitergabe des Hundes an
Dritte zu informieren und somit die Wahrnehmung des Rückkaufsrechtes zu
ermöglichen.
Als Rückkaufpreis gilt der
Welpenpreis (Kaufpreis) bis zum dritten Lebensjahr, sofern nicht besondere
Qualifikationen des Hundes einen höheren Preis rechtfertigen, danach gilt ein
dem Lebensalter angemessener Rückkaufpreis.
Für den Fall, dass der Käufer den
Hund wieder verkaufen möchte, verpflichtet sich der Züchter, bei der Suche
nach einem geeigneten Käufer behilflich zu sein, sofern er das
Rückkaufsrecht nicht selbst in Anspruch nehmen sollte.
§ 5 Kaufpreis
Als Kaufpreis werden € .......,-- vereinbart, zahlbar bei Abholung des Welpen.