KAUFVERTRAG


 

Zwischen

Barbara Illenschitz, Friedrich-von-Walchen-Strasse 29,
5020 Salzburg, Österreich
als Züchter und Verkäufer

und

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als Käufer


über den English Springer Spaniel

Winterwater Creek’s
...…..…………………………

 

§ 1 Beschreibung des Welpen

 

Geschlecht : Rüde/Hündin                                 Wurf Tag : …………..

Zuchtbuchnummer : ÖHZB ............                     Mikro-Chip-Nr.: .......................


Mutter des Welpen : ………………………………..………………………………….

Vater des Welpen : ……………………..…………………………………………….

Wurfabnahme am: ………………………..…………………………………………..

durch einen Vertreter des Österreichischen Jagdspanielklubs

 

Tierärztliche Untersuchung des Welpen am: ………………………………..

durch: …………………………………………………………………………….……………

 

Dieser Welpe stammt aus eigener Zucht, er wurde sorgsam, liebevoll und gewissenhaft aufgezogen, die Paarung der Elterntiere erfolgte mit der Zielsetzung, möglichst gute und gesunde Welpen, dem FCI-Standard (http://www.fci.be) entsprechend, zu züchten.


 § 2 Haltung des Hundes

Der Käufer verpflichtet sich, den erworbenen Hund artgerecht und rassegemäß zu halten. Hierzu ist regelmäßiger Kontakt sowohl zu Menschen als auch zu anderen Hunden und ausreichende körperliche und geistige Beschäftigung erforderlich. Eine ausschließliche Zwingerhaltung kann nicht als artgerecht angesehen werden.


§ 3 Zuchtverwendung

Der Käufer verpflichtet sich, den Hund ausschließlich im Rahmen der Zuchtbestimmungen des Österreichischen Jagdspanielklubs oder eines anderen von der FCI anerkannten Zuchtvereins als Deckrüde oder Zuchthündin zu verwenden.

Hierzu sind die jeweils gültigen Zuchtzulassungsbestimmungen der Vereine zu beachten.

 

§ 4 Rückkaufsrecht

Der Verkäufer/Züchter behält sich ausdrücklich das Recht auf Rückkauf des Hundes für folgende Fälle vor:

a)    bei schwerwiegenden Verstößen des Käufers gegen die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen,

b)    bei tierschutzwidriger Haltung oder Ausbildung des Hundes,

c) bei Weitergabe des Hundes an Dritte sowohl durch Verkauf, Schenkung, Verpachtung u.Ä. als auch bei geplanter Tötung des Hundes.

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer/Züchter rechtzeitig über eine geplante Weitergabe des Hundes an Dritte zu informieren und somit die Wahrnehmung des Rückkaufsrechtes zu ermöglichen.

Als Rückkaufpreis gilt der Welpenpreis (Kaufpreis) bis zum dritten Lebensjahr, sofern nicht besondere Qualifikationen des Hundes einen höheren Preis rechtfertigen, danach gilt ein dem Lebensalter angemessener Rückkaufpreis.

Für den Fall, dass der Käufer den Hund wieder verkaufen möchte, verpflichtet sich der Züchter, bei der Suche nach einem geeigneten Käufer behilflich zu sein, sofern er das Rückkaufsrecht nicht selbst in Anspruch nehmen sollte.


§ 5 Kaufpreis

Als Kaufpreis werden € .......,--  vereinbart, zahlbar bei Abholung des Welpen. Ahnentafel und Impfpass gehören zum Hund und werden mit übereignet.

 

§ 6 Abschlussklausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, so wird nicht der gesamte Vertrag nichtig, vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

 

   Salzburg, den ................................

 

                                   ´ ......................................................                       …………..................................

                                        als Verkäufer/Züchter                                              als Käufer